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   LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07   

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LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07 (https://dejure.org/2008,9038)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07 (https://dejure.org/2008,9038)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 4 TaBV 288/07 (https://dejure.org/2008,9038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 888 ZPO, § 100 Abs 2 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 100 Abs 3 BetrVG, § 99 BetrVG
    (Aufhebungsanspruch gemäß § 101 Satz 1 BetrVG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufhebung einer personellen Maßnahme gerichtet auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung durch den Arbeitgeber i.S.v. § 888 Zivilprozessordnung (ZPO); Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat für die Vornahme vorläufiger ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Hessen, 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06
    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    Die erkennende Kammer wies mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 TaBV 42/06 - die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die Zurückweisung ihres Antrags durch das Arbeitsgericht mit der Begründung zurück, der Widerspruch des Betriebsrats sei nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG begründet, da die Arbeitgeberin vor der Versetzung ihrer Rechtspflichten gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, 2 SGB IX verletzt habe.

    Gemäß den Feststellungen der erkennenden Kammer im Beschluss vom 17. Oktober 2006 ( 4 TaBV 42/06 -) hatte die Arbeitgeberin die betroffenen Arbeitnehmer vorläufig versetzt, ohne dem Betriebsrat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG die Gründe mitzuteilen, aus denen die vorläufige Durchführung nach Ansicht der Arbeitgeberin dringend erforderlich gewesen sein soll.

    Es fehlte eine notwendige Verfahrensvoraussetzung (Hess. LAG 17. Oktober 2006 a. a. O., zu B II, m.w.N.).

    Aufgrund der daraus folgenden Verletzung der Begründungspflicht ist die Durchführung der personellen Maßnahmen unzulässig, da eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. Hess. LAG 17. Oktober 2006 a. a. O., zu B II).

  • ArbG Darmstadt, 06.07.2007 - 1 BV 11/07

    Aufhebung einer Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 06. Juli 2007 - 2/1 BV 11/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zur Klarstellung folgendermaßen gefasst wird:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 06. Juli 2007 - 2/1 BV 11/07 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    § 101 BetrVG dient der Beseitigung aktuell bestehender Rechtsverletzungen und nicht der Sanktionierung nicht mehr vorliegender Verstöße des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte in der Vergangenheit (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65/105, zu B II 3).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    Eine bloße Präjudiziabilität des Verfahrensgegenstandes eines Rechtsstreits für den eines anderen begründet keine doppelte Rechtshängigkeit (vgl. nur BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - BAGE 96/352, zu I 1 c aa, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 TaBV 111/07

    Aufhebung einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    Allerdings kann die erneute Zuweisung desselben Arbeitsbereichs zum Wegfall eines Aufhebungsanspruchs nach § 101 Satz 1 BetrVG führen, wenn es sich um eine neue Maßnahme im Sinne der §§ 99, 100 BetrVG handelt und durch diese der betriebsverfassungswidrige Zustand beseitigt wird (Hess. LAG 27. November 2007 - 4 TaBV 111/07 - BeckRS 2008/53250, zu II 2).
  • BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00

    Insolvenzrechtliches Vorzugsrecht der BA

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    Der Antragswortlaut hat hinter dem erkennbaren Sinn und Zweck des Antrags zurückzutreten (BAG 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - BAGE 85/262, zu II 4 a; 03. April 2001 - 9 AZR 301/00 - BAGE 97/241, zu I 1 a).
  • LAG Hessen, 25.06.2007 - 4 Ta 92/07

    Zwangsvollstreckung aus einem Titel nach § 101 S 1 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    Die überwiegende Auffassung versteht § 101 Satz 1 BetrVG dagegen gemäß seines Wortlauts als einen auf eine unvertretbare Handlung gerichteten Anspruch, dessen Vollstreckung sich nach den allgemeinen Grundsätzen von § 888 ZPO richtet, soweit sich aus § 101 BetrVG keine Sonderregelung ergibt (Hess. LAG 25. Juni 2007 - 4 Ta 92/07 - AuR 2008/78 L, zu II 2; GK-BetrVG-Kraft/Raab 8. Aufl. § 101 Rn 14; Richardi-Thüsing BetrVG 11. Aufl. § 101 Rn 21; Fitting BetrVG 23. Aufl. § 101 Rn 11; Schlochauer in Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock/Nicolai BetrVG 7. Aufl. § 101 Rn 14; ErfK-Kania 8. Aufl. § 101 Rn 6; Ricken in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar 2. Aufl. § 101 BetrVG Rn 6; Wildschütz in Dörner/Luczak/Wildschütz Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 6. Aufl. I Rn 1760).
  • BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02

    Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    Im Zweifel gilt der Grundsatz, dass der Antragsteller das gewollt hat, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - BAGE 115/225, zu II 1 a aa; BGH 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 - NJW 2003/3418, zu II 2).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    Die von der Kammer zugelassene Rechtsbeschwerde ist derzeit beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen - 1 ABR 20/07 - anhängig.
  • LAG Hessen, 16.09.1986 - 4 TaBV 134/85

    Durchführung einer personellen Maßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrates und

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
    In diesem Fall entsteht ein Aufhebungsanspruch gemäß § 101 Satz 1 BetrVG (vgl. LAG Frankfurt am Main 16. September 1986 - 4 TaBV 134/85 - NZA 1987/645 L; Kittner/Bachner a. a. O. § 100 Rn 16; Fitting a. a. O. § 101 Rn 3; Kraft/Raab a. a. O. § 100 Rn 23; HaKo-BetrVG-Kreuder 2. Aufl. § 101 Rn 7; Schlochauer a. a. O. § 100 Rn 7; Woitaschek in Gross/Thon/Ahmad/Woitaschek BetrVG § 100 Rn 4; Kania a. a. O. § 100 Rn 3; Rieble in Dornbusch/Fischermeier/Löwisch Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht § 100 BetrVG Rn 5).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

  • LAG Köln, 09.12.1996 - 3 TaBV 35/96

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen - Begriff der Aufhebung

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12

    Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung -

    Der Arbeitgeber hat dann vielmehr seine Personalbedarfsberechnung offenzulegen und zu erläutern, von welchem konkreten Personalbedarf er ausgeht, welche Beschäftigungsvolumina zur Abdeckung dieses Bedarfs zur Verfügung stehen, dass daher eine personelle Unterdeckung besteht und welche Folgen im Fall einer Unterdeckung zu befürchten wären ( Hess. LAG 27. Mai 2008 - 4 TaBV 288/07 - AuR 2008/362 L, zu II 2 ).
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2011 - 12 TaBV 81/10

    Unwirksame tarifliche Altersbegrenzung für Fluglotsen der Deutschen

    5.Da der Betriebsrat weder in der Beschwerdebegründung noch im Anhörungstermin die Auslegung des Antrags in einen solchen nach § 101 Satz 1 BetrVG reklamiert hat (vgl. Hessisches LAG 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07 - Rn. 19 ff.), erübrigt sich die Prüfung der Zulässigkeit einer etwaigen Antragsänderung und der Begründetheit des Aufhebungsanspruchs.
  • LAG Hessen, 15.10.2019 - 4 TaBV 207/18

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG ; Vorläufige

    Der Arbeitgeber hat dann vielmehr seine Personalbedarfsberechnung offenzulegen und zu erläutern, von welchem konkreten Personalbedarf er ausgeht, welche Beschäftigungsvolumina zur Abdeckung dieses Bedarfs zur Verfügung stehen, dass daher eine personelle Unterdeckung besteht und welche Folgen im Fall einer Unterdeckung zu befürchten wären ( Hess. LAG 27. Mai 2008 - 4 TaBV 288/07 - AuR 2008/362 L, zu II 2; 21. Mai 2013 a. a. O., zu B II 2 ).
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